Wir müssen es jetzt endlich angehen, sonst werden wir unglaubwürdig. Nämlich ein wenig unter die Lupe nehmen, wie die Lage der Dinge ist. Besonders in Berlin. Und darstellen, warum wir nicht glauben, dass alles wunderbar ist, nur, weil die offizielle Arbeitslosenstatistik sich ein wenig voranbewegt hat.
Die Zahl der Hartz IV-Empfänger in Berlin: 300.000 Haushalte, 441.000 Menschen (April 2011).
Wir hatten uns zuletzt in diesem Artikel damit beschäftigt.
Nicht nur diejenigen, aber alle diejenigen, die davon betroffen sind, können es theoretisch mit dem Sozialgericht zu tun bekommen, wenn die Arbeitsagenturen und Jobcenter Bescheide ausstellen, die im Widerspruchsverfahren, das mit den Ämtern selbst abgewickelt wird, nicht zugunsten der Hartz IV-Empfänger geändert werden. Das Sozialgericht hat eine Pressestelle, auf der hin und wieder unter der Rubrik “Sozialrecht im Alltag” Entscheidungen des Gerichts bzw. Urteilsgründe veröffentlicht werden.
Heute beschäftigen wir uns mit dieser Entscheidung: Weniger Hartz IV wegen Rückzahlung vom Finanzamt.
Wir bewerten das Urteil wie folgt.
1.) Wir finden es fragwürdig, dass erwähnt wurde, dass die betroffene Hartz IV-Empfängerin das Geld aus dem Lohnsteuerjahresausgleich für eine Kur verwendet hatte.
Diese Erwähnung ist suggestiv und manipulativ. Es spielt überhaupt keine Rolle, wofür jemand Geld verwendet hat, von dem er ganz offensichtlich glaubte, dass es ihm zur freien Verwendung zusteht. Falls eine Kur notwendig war, hätte sie übrigens von der zuständigen Krankenkasse bezahlt werden müssen. Eine Kur für die in Rede stehenden angesprochenen 430,00 € kommt uns überdies sehr sparsam vor. Wir finden es, sofern die Kur notwendig war, sehr honorig von der betroffenen Frau, dass sie diese selbst bezahlt hat. Die Erwähnung dieses Tatbestandes wirft allerdings eine spannende Frage auf: wovon will die Frau nun das Geld ans Jobcenter zurückzahlen, das ihr gerichtlich genommen wurde?
2.) Wir halten die Entscheidung des Gerichts für sachlich falsch.
Die betroffene Hartz IV-Empfängerin ist offenbar noch nicht lange im Bezug, sonst könnte sie nicht aus dem Vorjahr eine Steuerrückzahlung erhalten haben. Mithin rechnet sie zu denjenigen Personen, die offenbar nicht zum bösen Pool derer gehören, die über längere Zeit Sozialleistungen erhalten, obwohl sie arbeiten könnten. Es ist allerdings richtig, dass das Gericht solche Aspekte nicht berücksichtigen kann.
Es geht aber um die Art der Anrechnung gemäß ALG II-Verordnung. Eine Rückzahlung vom Finanzamt aus zuviel gezahlten Steuern bezieht sich auf ein Arbeitseinkommen. Arbeitseinkommen werden normalerweise bei sogenannten Hinzuverdienern (also Hartz IV-Empfängern, die mangels eines auskömmlichen Jobs einen Minijob angenommen haben, die als “Aufstocker” gelten etc.) folgendermaßen auf die Leistungen nach ALG II angerechnet:
Es gibt generell einen Freibetrag von netto 100 Euro. Jeder weitere hinzuverdiente Netto-Euro wird mit 80 % auf die ALG II-Leistung angerechnet. Das heißt, wer einen der berühmten, steuerbefreiten 400 Euro-Jobs hat, darf 160 Euro behalten, die ALG II-Leistungen werden um die übrigen 240 Euro gekürzt.
Die ersten 100 Euro und 20 % der nächsten 300 = 60 Euro, insgesamt 160 Euro.
Wir halten diese Quoten, besonders die 20-%-Regelung ohnehin für zu niedrig angesetzt. Sie demotiviert und ruft zur Schwarzarbeit auf. Die 100 Euro-Regelung ist, sagen wir einmal, knapp in Ordnung, aber von jedem weiteren Euro sollten 30 bis 40 Cent anrechnungsfrei sein.
Darüber hat aber nicht das Sozialgericht zu befinden, dafür müsste der Gesetzgeber die ALG II-Verordnung zugunsten arbeitswilliger Hartzi IV-Bezieher ändern. Eines von vielen Wahlversprechen aus der Bundesteagswahl 2009 übrigens, die nicht eingehalten wurden.
Es gibt andere Einkünfte, z. B. aus Erbschaft, die nach ALG II-Verordnung beinahe komplett angerechnet werden (bis auf einen Pauschalbetrag von 30 Euro).
Bei der betroffenen Klägerin hat man nun genau diese Maßgabe angewendet. Man hat also die Rückzahlung so behandelt, als stammte sie nicht aus Arbeitseinkommen, sondern aus anderen Einkünften. Wenn aber eine Rückzahlung für geleistete Steuern aus geleisteter Arbeit nicht als Arbeitseinkommen gilt, was dann? Die Entscheidung des Sozialgerichtes Berlin, die bestimmt nicht ohne Zweck auf der Presseseite gelistet ist, deren Erwähnung suggeriert, sie sei ein Meilenstein in der sozialen Rechtsprechung, ist in Wirklichkeit eine Entscheidung gegen die soziale Gerechtigkeit.
Sie ist es deshalb, weil so getan wird, als sei eine Rückzahlung vom Finanzamt kein Einkommen aus Arbeit. Eine Begründung für diese Ansicht zeigt die Presseseite des Sozialgerichts übrigens nicht.
3.) Wir finden es dramatisch, dass keine weiteren Rechtszüge möglich sind
Die betreffende Entscheidung des Sozialgerichtes Berlin ist rechtskräftig. Und zwar aus dem einfachen Grund, dass der Streitwert nur 430 Euro betrug.
Erst ab einem Wert von 750 Euro ist überhaupt ein weiterer Rechtszug möglich. Das heißt nichts anderes, als dass gerade den Ärmsten, bei denen es in der Regel um geringe Summen geht, die Möglichkeit genommen wird, sich ihr Recht vor einer höheren Instanz zu verschaffen. Das ist für uns ein Schlag gegen die Rechtsstaatlichkeit besonders bei Menschen, die sowieso nichts oder sehr wenig haben und um jeden Euro kämpfen müssen. Der alte Grundsatz, wer hat, der bekommt, wer nichts hat, kriegt auch nichts, gilt auch hier wieder einmal.
4. ) Die Fragwürdigkeit der ALG II-Verordnung hinsichtlich der Anrechnung von Einkünften.
Wir halten die ALG II-Verordnung diesbezüglich generell für verfassungsrechtlich fragwürdig, weil sie unterschiedliche legale Einkommensquellen unterschiedlich bewertet, mithin eine moralische Abschichtung vornimmt, die nach unserer Ansicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG verstößt. Es darf hinsichtlich Anrechnungsbeträgen bei Zusatzeinkünften keine Rolle spielen, ob Gelder aus Schenkungen, Erbschaften, sonstigen Einkünften oder aus Arbeitseinkommen gezahlt werden.
Natürlich verstehen wir das grundsätzliche Ansinnen, die Arbeitsbereitschaft zu fördern, welches offenbar hinter diesen Unterschieden steckt. Doch das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun und beweist einmal mehr, zwischen bürokratischem Gedankengut und praxisnaher Einsicht in menschliches Verhalten liegen zuweilen Welten. Es arbeitet nicht jemand deshalb weniger, weil ihm ein nicht aus Arbeitseinkommen stehender weiterer monatlicher Betrag zur Verfügung steht, sondern weil er entweder adäquate, den Unterhalt vollumfänglich sichernde keine Arbeit findet – oder, weil er generell keine solche finden will. Das wäre aber nicht anders, gäbe es diese Zusatzeinkünfte nicht, weil es hier um die grundsätzliche Mentalität einer Person geht.
Im Gegenteil. Jemand, der zum Beispiel ein Zusatzeinkommen von 400,00 Euro (was sehr viel wäre) im Monat bekommt und dieses angerechnet bekommt, wie oben dargestellt, gleich, ob das Einkommen aus Arbeit oder anderen legalen Quellen stammt, wird sich ohnehin besonders bemühen, Arbeit zu finden. Damit er eben nichts mehr davon abgeben muss. Sein verfügbares Einkommen schießt ab dem Moment, in dem er nicht mehr im Bezug ist, sofort erheblich in die Höhe, nämlich um mindestens 240 Euro. Da macht es weniger einen Unterschied, ob 160 oder 30 Euro frei sind, wenn es ohne gleichzeitigen ALG II-Bezug und ohne Anrechnung von Teilen dieser Einkünfte 400 Euro wären.
Was hingegen durch solche Regelungen und Entscheidungen gefördert wird, ist das Gefühl, sich nicht mehr an die Regeln halten zu müssen, wenn sie so ausgelegt werden, wie das Berliner Sozialgericht das getan hat. Einkünfte auf eine Weise zu schleusen, dass sie nicht nachvollziehbar sind, wird vielen dann das Mittel der Wahl sein. Da geht es auch nicht um kriminelle Energie bisher unbescholtener, wenn auch armer Bürger, da geht es nicht selten ums finanzielle Überleben. Zum Beispiel dann, wenn jemand, wie die hier betroffene Frau, irgendwie das Geld wieder zurückzahlen muss, das sie in der Annahme einer legalen Handlung ausgegeben hat.
Bei Rückzahlungen vom Finanzamt wird eine stille Einnahme ohne Nachverfolgungsmöglichkeit nicht ohne Weiteres gegeben sein, aber Schwarzarbeit, Geldgeschenke auf Umwegen anzunehmen und ohne dass sie auf den eigenen Konten erscheinen – diesen Tatbeständen leisten Entscheidungen wie die hier besprochene erheblich Vorschub. Entscheidungen wie diese tragen dazu bei, dass arme Menschen sich nicht mehr der Ehrlichkeit verpflichtet fühlen. Und es geht um soziale Fronten, die aufgebaut werden. Denn woraus soll die mit der hier besprochenen Entscheidung konfrontierte Hartz IV-Empfängerin die 430 Euro an die Arbeitsagentur zurückzahlen, die sie für die Kur verwendet hat? Und es geht um etwas Grundsätzliches: Um die Arroganz der Macht gegenüber den Ohnmächtigen, den Armen in der Gesellschaft.
5.) Was kann man überhaupt tun und wo ist die Würde geblieben?
Als Betroffener – nichts mehr. Man ist matt gesetzt. Als Journalist vielleicht doch noch etwas. Indem man diese Verfahrensweisen in einem Land, das doch immerhin einen starken Grundrechte-Katalog in der Verfassung stehen hat, mehr in die Öffentlichkeit hebt. Im vollen Wissen um die arg begrenzte Wirkung, bei einer kleinen Publikation wie dem Wahlberliner. Aber Schweigen ist mitmachen. Kennen wir das nicht irgendwoher? Auch heute geht es um die Würde von Menschen. Das ist dieses für manche Amts- und Gerichtspersonen offenbar nach wie vor sehr abstrakte Ding, das doch nach dem Grundgesetz einem jeden Menschen verbürgt ist. Wer seine Würde durch solche Entscheidungen wie die hier besprochene verliert, für den wird das Abstrakte aber sehr konkret und zerstört mehr als der Unterschied zwischen 30 und ca. 165 Euro vermuten ließe.
Und von diesen Menschen, denen mit solch kruden, in jedem Sinn kleingeistigen Entscheidungen die Würde aberkannt wird, gibt es weitaus mehr, als man es vor 20 oder 30 Jahren für möglich gehalten hätte. In Wirklichkeit, betrachtet man nicht die ALG II-VO und deren Rechtmäßigkeit, sondern nur die Entscheidung selbst, ging es um lediglich ca. 135 Euro – ein Nichts für den Staat, der in moraliscch fragwürdigen Zusammenhängen mit Unsummen operiert – aber viel für eine Hartz IV-Empfängerin. Das Pikante für uns ist, dass man damit nicht nur armen Menschen die Würde nimmt, dass man – in diesem Fall zurückliegende – Arbeitsleistungen nicht honoriert, sondern dass der Staat, in diesem Fall in Form eines Justizorgans, sich die eigene Würde gleichermaßen beschädigt.
Vielleicht gehen wir demnächst einen Schritt weiter und recherchieren, um wen es sich bei solchen Entscheidungen gehandelt hat. Wir hätten Lust, das eine oder andere Interview zu führen. Damit die Ungerechtigkeit Namen bekommt. Auf allen beteiligten Seiten. Der erste Schritt dazu wäre, sich mit einer Hilfsorganisation für Hartz IV-Empfänger in Verbindung zu setzen. Wir sind gespannt, ob es so etwas überhaupt gibt, in dieser in weiten Teilen finanziell und würdemäßig verarmten Stadt. Denn die große Armut in diesem Land und besonders in Berlin, und wie mit den Betroffenen umgegangen wird – dies alles hat bekanntlich wenig Lobby. Ganz im Gegensatz zu anderen, zuweilen sehr nachrangigen politischen Themen.
dWB/AP/11-06-15
Geschrieben am 15. Juni 2011
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