Die geschönte Arbeitslosenstatistik? – Report April 2011 / Arbeitsmarkt 4

Geschrieben am 28. Mai 2011

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Bundesagentur f

Da immer noch sehr häufig auf die Aprilstatistik zugegriffen wird, hier ein kleiner Hinweis:

Den Artikel für den Mai 2011 gibt es hinter diesem Link!

Aufgrund der starken Resonanz auf unseren Artikel zur Arbeitslostenstatistik im März 2011 haben wir uns entschlossen, weiter zum Arbeitsmarkt in Deutschland zu berichten.

Wir nehmen die Zahlen unter die Lupe, die gegenwärtig als Jobwunder politische Karriere machen. Wir stützen uns dabei selbstverständlich und ausschließlich auf die offiziellen statistischen Zahlen der Arbeitsagentur.

Wir gehen davon aus, dass die Statistik der Arbeitsagentur die richtigen Zahlen an die Öffentlichkeit weitergibt und wir bauen alle Monatsberichte so auf, dass die grundsätzlichen Erklärungen des ersten Artikels erhalten bleiben. Aktuelle oder ergänzte Informationen bleiben mit grundsätzlichen Darstellungen verknüpft. Die Abfolge der Gliederungspunkte entspricht der Logik der Darstellung und bleibt ebenfalls grundsätzlich erhalten.

Die Chronologie der Artikel zum Arbeitsmarkt wird ab Juni gesondert ausgewiesen.

Selbstverständlich arbeiten wir weiter am Service:

- der vorliegende Bericht erfährt eine tiefere Gliederung,
- stellt das zunehmende Zahlenmaterial teilweise in tabellarischer Form dar
- und weist Zahlen, die wir für eine negative Entwicklung halten, in Rot aus.
- Unsere Kommentierung wird jeweils in gesonderten Gliederungspunnkten, um besser vom statistischen Zahlenmaterial unterscheidbar zu sein.

Im heutigen und in den künftigen Berichten gibt es folgende zusätzliche Informationen:

- Vergleich wichtiger Zahlen mit denen des Vormonats

I. Die Arbeitslosenquote nach § 16 III SGB III (Kernarbeitslosigkeit)

1. April 2011 und März 2011 (Monatsvergleich)

Monat Arbeitslose Veränderung Arbeitslosenquote % Veränderung
März 2011 3.210.341 7,6
April 2011 3.078.058 -132.283 7,3 -0,3

2. April 2011 / April 2010 und März 2011 / März 2010 (Jahresvergleich)

Monat Rückgang gegenüber  Vorjahresmonat Veränderung Veränderungsquote %
März 2011 349.658 9,8
April 2011 321.251 -28.407 9,5

Die obigen Kernarbeitslosenzahlen sind diejenigen, die in den Nachrichten genannt werden, inklusive des Vergleichs mit dem Vorjahr und dem Vormonat. Wegen der deutlichen saisonalen Abweichungen ist es richtig, in erster Linie mit der Vorjahresquote zu vergleichen, nicht mit der des Vormonats. Die Tendenz ist demnach positiv, sie ist es ebenfalls, wenn man 2010 mit dem Krisenjahr 2009 vergleicht.

3. Vorjahresvergleich: Rückgang des Rückganges? (Kommentar)

Vergleicht man den Rückgang von April 2011 zu April 2010 gegenüber März 2011 zu März 2010, bemerkt man eine geringere Zahl. Das könnte darauf hindeuten, dass die Dynamik beim Rückgang der Kernarbeitslosenquote abflacht, aber es wäre unredlich, dies aufgrund eines einzelnen Monatsvergleiches bereits als Tatsache zu werten. Hierzu wird man mindestens noch die Zahlen vom Mai und vom Juni 2011 abwarten müssen, um sie mit den Vorjahreszahlen vergleichen zu können.

4. Wie umfassend sind die Quoten der Kernarbeitslosigkeit nach § 16 III SGB III?

Danach fließen in die unter 2. und 3. genannten Statistiken diejenigen Personen ein, die

1. vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
2. eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und
3. sich bei einer Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.

Wer nur das SGB III liest, wird eine verengte Sichtweise behalten, denn dieses Gesetz ist eng mit dem SGB II verzahnt, das die Welt der ALG II-Empfänger und überhaupt der Hartz-IV-Empfänger regelt.

II. Die erweiterte Arbeitslosigkeit

1. April 2011 und März 2011 (Monatsvergleich)

Monat Arbeitslose Veränderung Arbeitslosenquote % Veränderung
März 2011 3.483.518 8,2
April 2011 3.351.126 -132.392 7,9 -0,3

2. Erwerbsfähige ohne Arbeit ab einem Lebensalter von 59 Jahren

(Nicht als arbeitslos im Sinn von § 116 SGB III [Kernarbeitslosigkeit] gelten)

c. Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, gelten nach § 53a Abs. 2 SGB II dann nicht als arbeitslos, wenn ihnen in diesem Zeitraum keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten werden konnte.

Der Rückgang in der erweiterten Arbeitslosigkeit von April 2011 gegenüber März 2011 entspricht mit ca. 132.000 Erwerbsfähigen ziemlich genau dem der Kernarbeitslosigkeit.

2. Weitere Personengruppen im Bereich der erweiterten Arbeitslosigkeit

Dieser Gesetzestext zeigt bereits ein anderes Bild. Hier wird u. a. die nicht geringe Dauerarbeitslosigkeit im Alter aus der Statistik der Kernarbeitslosenquote, die uns immer wieder im Fernsehen präsentiert wird, herausgerechnet. Rente ab 67 – aber wer bereits mit 58 keinen Job mehr findet, gilt nicht als arbeitslos im Sinn der unter I. aufgeführten Kernarbeitslosigkeit. Gleiches gilt u. a. für Menschen, die nur Minijobs bis 15 Stunden pro Woche finden.

Weiterhin ist davon auszugehen, dass Menschen dieses Alters, die dauerhaft keine Chancen mehr am Arbeitsmarkt sehen, freiwillig oder z. B. durch Sozialpläne in den Rentnerstatus wechseln und somit nicht nur aus dem Kreis der arbeitswilligen Erwerbspersonen ausscheiden, sondern auch aus der Arbeitsmarktstatistik.

Es gibt weitere Gruppen, die nur in den Bereich der erweiterten Arbeitslosigkeit fallen, die obige haben wir nur deshalb exemplarisch erwähnt, weil angeblich durch die demografische Entwicklung ältere Arbeitnehmer wieder so richtig gut gefragt sind. Dass dies bislang eine Chimäre ist, zeigt sich auch beim Blick auf die unter 1. genannte „Kernarbeitslosenquote“. Ausgerechnet in der Altersgruppe ab 55 Jahre hat die Arbeitslosigkeit sogar zugenommen. Dies gilt sowohl im Jahresvergleich April 2011 / April 2010 als auch für die Jahresvergleiche März, Februar und Januar – mit leichter Tendenz zur Verbesserung innerhalb der Zunahme (Abnahme der Zunahme).

4. Kommentar zur Gesetzeslage der “erweiterten Arbeitslosigkeit”

Dieser Gesetzestext zeigt bereits ein anderes Bild. Hier wird u. a. die nicht geringe Dauerarbeitslosigkeit im Alter aus der Statistik der Kernarbeitslosenquote, die uns immer wieder im Fernsehen präsentiert wird, herausgerechnet. Rente ab 67 – aber wer bereits mit 58 keinen Job mehr findet, gilt nicht als arbeitslos im Sinn der unter I. aufgeführten Kernarbeitslosigkeit. Gleiches gilt u. a. für Menschen, die nur Minijobs bis 15 Stunden pro Woche finden. Die Gesetzeslage wurde hier, vorsichtig ausgedrückt, dem politischen Wunschdenken angepasst und die Gesamtarbeitslosigkeit auf einen Schlag um 0,6 Prozentpunkte oder ca. 300.000 Menschen gesenkt.

3. Kommentar zur Veränderung April 2011 / März 2011

Dass die erweiterte Arbeitslosigkeit in beinahe genau dem Maß zurückgegangen ist wie die Kernarbeitslosigkeit, lässt zumindest darauf schließen, dass aus den unter 1. genannten Gruppen kaum jemand wieder den Weg zurück in die (volle) Erwerbstätigkeit gefunden hat. Zwar ist auch ein Austausch zwischen Personengruppen denkbar (in Wirklichkeit etwas geringerer Abbau der Arbeitslosigkeit nach § 16 III SGB III, dafür zusätzliche Eintritte ins Erwerbsleben nach SGB II), aber nicht sehr wahrscheinlich.

 

III. Die Unterbeschäftigung, verschiedene Sichtweisen

Berichtet man über Arbeitslosigkeit, kann man es aber nicht bei der Kernquote (I.) und auch nicht mit der erweiterten Arbeitslosigkeit (II.) bewenden lassen.

1. Die Unterbeschäftigung nach Interpretation der Arbeitsagentur

So, wie es eine Arbeitslosigkeit im engeren Sinn gibt, aus der ältere Arbeitslose und Minijobber ausgebucht sind, gibt es auch eine Unterbeschäftigung im engeren und eine im weiteren Sinn. Wir lassen die statistischen Interpretationshilfen der Bundesagentur für Arbeit sprechen:

Unterbeschäftigung im engeren Sinne (i.e.S.) = Zahl der Arbeitslosen i.w.S. plus Zahl der Personen, die an bestimmten entlastend wirkenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen oder zeitweise arbeitsunfähig sind und deshalb die Kriterien des § 16 Abs. 1 SGB III (Beschäftigungslosigkeit, Verfügbarkeit und Arbeitssuche) nicht erfüllen. Personen in der Unterbeschäftigung im engeren Sinne haben ihr Beschäftigungsproblem (noch) nicht gelöst; ohne diese Maßnahmen wären sie arbeitslos.

Unterbeschäftigung (im weiteren Sinn, Anm. d. Verf.) = Unterbeschäftigung i.e.S. plus Zahl der Personen in weiteren entlastenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die fern vom Arbeitslosenstatus sind und ihr Beschäftigungsproblem individuell schon weitgehend gelöst haben (z.B. Personen in geförderter Selbständigkeit und Altersteilzeit); sie stehen für Personen, die ohne diese arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen arbeitslos wären.

2. Die Zahlen zur Unterbeschäftigung im weiteren Sinn

Monat Arbeitslose Veränderung UB-Quote % Veränderung
März 2011 4.182.774 9,8
April 2011 4.041.801 -140.973 9,5 -0,3

Die gesamte Zahl der Erwerbspersonen, die arbeitsfähig, aber keine auskömmliche Arbeit haben, inklusive derer, die in verschiedene Fördermaßnahmen eingegliedert sind oder deren Selbstständigkeit von den Arbeitsagenturen oder Jobcentern unterstützt wird, liegt damit beinahe um eine Million Menschen höher als die unter I. ausgewiesene Kernarbeitslosigkeit.

Kurzarbeiter, die faktisch ebenfalls unterbeschäftigt sind, werden von der Arbeitsagentur hier nicht berücksichtigt. Sie sind zwar noch in Arbeitsverhältnissen, der Staat unterstützt aber auch diesen Personenkreis in der Form, dass er Kurzarbeitergeld zahlt, um Lohnverluste auszugleichen und die Unternehmen die erwünschten  Einspareffekte bei den Personalkosten erzielen können. Damit bewahrt er viele Arbeitnehmer vor allem aus dem verarbeitenden Gewerbe vor offizieller Arbeitslosigkeit. Bei einer Regelung, wie sie in anderen Ländern üblich ist, würden die Firmen sie vermutlich in Krisenzeiten entlassen und später wieder einstellen. Sie würden dann selbstverständlich auch in die Arbeitslosenstatistik eingehen.

3. Kommentar zur Unterbeschäftigung und deren Veränderung

Zwar ist der Rückgang der Unterbeschäftigung mit ca. 141.000 Personen höher als derjenige der Kernarbeitslosigkeit und der erweiterten Arbeitslosigkeit mit jeweils etwa 132.000 Personen. Berechnet man den Rückgang jedoch auf Basis der höheren Zahlen für die Unterbeschäftigung, ist er prozentual sogar geringer als bei den unter I. und II. genannten Zahlen.

Nach diesen Zahlen ist bereits davon auszugehen, dass die wirkliche Arbeitslosenquote also nicht bei 7,3 % liegt (Kernarbeitslosigkeit), sondern mindestens bei 9,5 %. Eine Fördermaßnahme ist keine reguläre Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt. Wir wollen hier aber keine Aussage darüber treffen, ob solche Maßnahmen sinnvoll sind oder nicht. Gleiches muss man generell für eine Selbstständigkeit sagen, die sich (noch) nicht trägt. Die statistische Erfassung beider Gruppen außerhalb der Kernarbeitslosigkeit bedeutet aber nichts anderes als eine Verkürzung der Betrachtung von Arbeitslosigkeit als einem fortdauernden Massenphänomen im zweiten Jahr des Aufschwunges.

4. Maßnahmen und die gesamte Unterbeschäftigung (Kommentar)

Eine große Zahl von erwerbsfähigen Personen sind in sogenannte Maßnahmen eingebettet. Sie werden ebenfalls nicht zur Statistik unter 1. gezählt, aber auch nicht vollständig in die Zahl der Unterbeschäftigten eingerechnet.

Die Arbeitsagentur unterscheidet hier nach Qualifizierung, Berufsausbildungförderung, beschäftigungsbegleitenden Leistungen und Beschäftigung schaffenden Maßnahmen.

Monat Erweiterte Arbeitslosigkeit Teilnehmer an Maßnahnmen aktiver Arbeitsmarktpolitik Gesamt Veränderung UB-Quote nach eigener Definition %
März 2011 3.483.518 1.353.648 4.837.166,0 11,5
April 2011 3.351.126 1.336.065 4.687.191,0 -149.975 11,1

Wir erfassen sie unter III. aber bei der Unterbeschäftigung, denn keine dieser Maßnahmen kann einer Arbeit am ersten Arbeitsmarkt gleichgesetzt werden, die sich selbst trägt und dem Staat Einnahmen durch Steuern und Abgaben einbringt. Auch hier wollen wir betonen, dass diese Feststellung keine Wertung über den Sinn oder die Qualität dieser Maßnahmen beinhaltet. Es geht uns nur um statistische Ehrlichkeit.

Die Unterbeschäftigung betrifft nach unserer Ansicht im April 2011 damit knapp 4,7 Millionen Menschen, nicht weniger als 11,1 % der Erwerbsbevölkerung, nach 11,5 % im März. Das ist eine sichtbare Verbesserung, aber die Realität der Unterbeschäftigung zeigt sich als ein gutes Stück entfernt von den 7,3 % der Kernarbeitslosigkeit.

Dies waren im März sogar 1.303.633 Menschen. Und wäre es nicht logisch, diejenigen, deren Status unter der erweiterten Arbeitslosigkeit subsumiert wird (März 2011: ca. 273.000 Menschen), zu addieren? Man käme auf eine Arbeitslosenzahl von ca. 4,8 Millionen, eingerechnet allerdings diejenigen, die unterstützungsbedürftig in Minijobs verortet sind.

IV. ALG I und ALG II

1. April 2011 und März 2011 (Monatsvergleich)

Monat ALG I ALG II ALG I + II Veränderung ALG I + ALG II-Quote
März 2011 944.408 4.746.244 5.690.652,0 13,5
April 2011 831.356 4.751.306 5.582.662,0 -107.990,0 13,2

2. Kommentar zum ALG I- und ALG II-Bezug

Zunächst muss man positiv erwähnen, dass die Zahl der Bezieher von ALG I deutlich gesunken ist, von März auf April 2011. Aber genauso muss man erwähnen, dass die Zahl der gesamten Bezieher von ALG und ALG II nur um 108.000 Personen gesunken ist. Die absolute Zahl von arbeitsfähigen ALG II-Beziehern ist sogar leicht gestiegen, von 4,74 auf 4,75 Millionen.

Jetzt ein Quervergleich: Die Zahl der Arbeitslosen gemäß Kernquote hat sich um 132.000 verringert, vergleicht man den April 2011 mit dem März 2011. Die Zahl der ALG-Bezieher jedoch nur um 108.000, bei einem sehr viel höheren Sockelbetrag.

V. Gesamtbewertung

Wenn man die wirklichen Zustände am deutschen Arbeitsmarkt umfassend bewerten will, dann gehört dazu, dass die Unterbeschäftigung in Wirklichkeit nicht bei 7,3 % Kernarbeitslosenquote liegt, sondern bei 11,1 %.

Dann gehört dazu auch, dass man sich anschaut, wie viele erwerbsfähige Menschen sich nicht komplett selbst finanzieren können – auch nicht durch Erwerbsarbeit. Das sind 5,58 Millionen im April 2011 nach 5,69 Millionen im März.

Die Zahl der sogenannten Hartz-IV-Empfänger ist überhaupt nicht zurückgegangen (auch nicht, wenn man die nicht Erwerbsfähigen, die Sozialgeld erhalten, einrechnet – letztere liegt unverändert 1,76 Millionen).

Diese Zahlen sind es, die nach wie vor besorgt machen müssen. Sie weisen darauf hin, dass offenbar die Quote der Langzeitarbeitslosen kaum sinkt. Und darauf, dass viele neue Arbeitsplätze wieder einmal dort entstehen, wo Menschen viel leisten müssen für sehr wenig Geld. Sonst wären sie nicht weiterhin auf Unterstützung angewiesen. Sonst könnte es nicht sein, dass die Zahl der erwerbsfähigen Empfänger von staatlichen Unterstützungsleistungen in absoluten Zahlen weniger sinkt als die Kernarbeitslosigkeit.

Im nächsten Monat werden wir diesen Bericht um eine weitere, äußerst wichtige Komponente ergänzen: Die Zahl der Erwerbstätigen, abgeglichen mit den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Dann wird man sehen, ob das Jobwunder tatsächlich für mehr Arbeit in Deutschland sorgt. Für weniger Hartz-IV-Empfänger sorgt es jedenfalls kaum.

dWB/Ap/11-05-27

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